unabhänging von unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftbedingungen werden wir in jedem Problemfall versuchen, mit Ihnen, für eine für beide Seiten annehmbaren Lösung zu suchen.
§1 Geltung
Unsere Allgmeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit uns geschlossenen Verträgen, insbesondere für Kauf-, und Mietverträge.
§2 Schriftform
Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind.
§3 Liefertermin
Liefertermine, sind stets ca. Angaben und unverbindlich.
§4 Auslieferung und Versand
Ist eine Anlieferung beim Kunden vereinbart, so steht die Wahl des Transportmittels in unserem ermessen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart gehen die Transportkosten (Fracht) zu Lasten des Käufers.
Selbstabholung ist in jedem Fall nach vorheriger Absprache immer möglich.
§5 Haftungsausschluss
Die von uns bezogene Produkten sind für den deutschen Markt hergestellt und entsprechen zum Zeitpunkt der Auslieferung den für die geltenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. zur Vermeidung von Konflikten mit ausländischen Vorschriften bedarf deshalb die Verbringung dieser Produkte in das Ausland unserer vorherigen schriflichen Zustimmung. Wird die Zustimmung nicht eingeholt oder durch uns verweigert und das Produkt trotzdem vorübergehend oder dauernd in das Ausland verbracht sind wir von jeglicher Gewährleistung für das Produkt frei.
§6 Gewährleistung
Für unsere verkauften Produkten gilt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen die gesetzliche 24 (i.W. vierundzwanzig) monatige Gewährleistung.
Ausgeschlossen ist die Gewährleistung auf nachträglich veränderte oder nicht bestimmungsgemäß verwendete Produkte.
Ebenfalls haften wir nicht für Mängel, die dadurch entstehen das Nutzungsvorschriften sowie die vorgesehene Wartung nicht eingehalten werden.
Soweit ein von uns vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
§7 Bezahlung
Die bei uns erworbenen Fahrzeuge und Zubehör oder gebuchten Dienstleistungen können wie folgt bezahlt werden: per Vorab Überweisung, EC-Kartenzahlung (KEINE KREDITKARTEN o.ä möglich!!!.) oder Barzahlung vor Ort.
Der Vermieter (P.O.Z.-Handel) vermietet, zu den nachstehenden Mietbedingungen:
Buchungen und Zahlungen
Das Mietfahrzeug kann persönlich, schriftlich, per E-Mail:(P.O.Z.Handel@gmx.de)
oder per Fax gebucht werden.
Die Buchung/Reservierung wird erst nach Zahlungseingang gültig.
Vorher kann die Reservierung von beiden Seiten zurückgezogen werden oder kommt ohne pünktliche Überweisung nicht zustande.
Zahlung per Vorab Überweisung, Paypal (plus Gebühr)
EC-Kartenzahlung vor Ort oder Bar bei
Buchung vor Ort, somit wird das Fahrzeug für Sie reserviert.
Kaution
Die Kaution beträgt je nach Fahrzeuggröße (Beträge sind bei jedem Mietfahrzeug mitangegeben).
100,-/200,- EUR in Deutschland
200,-/300,- EUR für das Ausland
Kautionen sind in BAR zu hinterlegen und werden in BAR wieder *ausbezahlt.
* die Kautionen werden bei vollständiger Reinigung und Einwandfreier Rückgabe zurückerstattet.
zusätzliche Kosten die bei nicht richtiger Reinigung, fällig werden:
Außenreinigung:
Anhänger: 15,- €
Innenreinigung:
Anhänger: 20,- €
Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet der Vermieter (P.O.Z.-Handel) nach 30 minütiger Überziehung pro angefangene Stunde: 5,- EUR
(höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den entsprechenden Gesamttagestarif).
Ausnahmen hiervon in Absprache möglich.
Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
Für die Rückführung des Mietfahrzeuges, bei Unfall oder Erkrankung des Mieters, ist dieser selbst verantwortlich.
Innerhalb der EU ist die Reise erlaubt. Außerhalb der EU in Absprache mit dem Vermieter (P.O.Z.-Handel)
Bei Stornierungen des Mietvertrags durch den Mieter,
sind folgende Stornogebühren in Prozent zu entrichten:
25% des Mietpreises bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
50% des Mietpreises vom 29.-15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
100% des Mietpreises vom 14.-1. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile zu zahlen:
100% am Miettag und bei nicht Abholung, es sei denn das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.
Das Mietfahrzeug ist spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übernahmezeitpunkt zu übernehmen (Ausnahmen hiervon in Absprache möglich) danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Sollte ein vorbestelltes Mietfahrzeug infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen
Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter und berechtigte Fahrer hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte geltend machen. Wird
das Mietfahrzeug nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung.
§1 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig zu behandeln.
2. Der Mieter verpflichtet sich die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache durch (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, Einweisung) zu beachten.
Bei Unklarheiten der Mietsache über die sachgemäße Benutzung hat er
sich vorab beim Vermieter (P.O.Z.-Handel) zu informieren.
3. Der Mieter haftet dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) für Schäden an der Mietsache.
4. Der Mieter hat dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich zu zeigen bzw. mitzuteilen.
Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) den daraus entsehenden Schaden zu ersetzten.
5. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
6. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) am Ende des Mietzeitraumes in dem Zustand wieder zurückzugeben indem er sie vom
Vermieter (P.O.Z.-Handel) erhalten hat.
7. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe, behält sich der Vermieter (P.O.Z.-Handel) vor für die Dauer der Überziehung die Miete als Entschädigung zu
verlangen.
§2 Pflichten des Vermieters (P.O.Z.-Handel)
1. Der Vermieter (P.O.Z.-Handel) verpflichtet sich dem Mieter den Mietgegenstand für den angegebenen Zeitraum in einem vertragsmäßigen Gebrauch geeigeneten Zustand
zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.
2. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten.
§3 Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag wird auf die in §1 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar
2. Das Recht zu kündigen aus wichtigen Grund bleibt hiervon selbstverständlich unberührt und es gelten in diesem Fall, die oben genannten Stornogebühren.
§4 Salvatorische Klausel
1.Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht.
2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten die der Bestimmung am nähsten kommt.
Die auf unserer Webseite veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Deren Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Verwertung bedarf daher unserer schriftlichen Zustimmung oder der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht von uns erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet.
Falls Verkaufspreise genannt werden, sind diese freibleibend.
Eigene Bilder, Anhängerbilder mit freundlicher Genehmigung der Firma Neptun Sorelpol, Humbaur und Stema.