Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Miete

Der Vermieter (P.O.Z.-Handel) vermietet, zu den nachstehenden Mietbedingungen:


Buchungen und Zahlungen 

Das Mietfahrzeug kann persönlich, schriftlich, per E-Mail:(p.o.z.Handel@gmx.de)

oder per Fax gebucht werden.

Die Buchung/Reservierung wird erst nach Zahlungseingang gültig.

Vorher kann die Reservierung von beiden Seiten zurückgezogen werden oder kommt ohne pünktliche Überweisung nicht zustande. 

Zahlung per Vorab-Überweisung, PayPal (plus Gebühr) 

EC-Kartenzahlung vor Ort oder Barzahlung bei Buchung vor Ort, somit wird das Fahrzeug für Sie reserviert.


Kaution

Die Kaution beträgt je nach Fahrzeuggröße (Beträge sind bei jedem Mietfahrzeug mit angegeben).

100,-/200,- EUR in Deutschland

200,-/300,- EUR für das Ausland

 

Kautionen sind in BAR zu hinterlegen und werden in BAR wieder *ausbezahlt.

 

*die Kautionen werden bei vollständiger Reinigung und einwandfreier Rückgabe zurückerstattet.



Zusätzliche Kosten die bei nicht richtiger Reinigung, fällig werden:
 

Außenreinigung:

Anhänger:    15,- € 


Innenreinigung:

Anhänger:    20,- €



Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet der Vermieter (P.O.Z.-Handel) nach 30 minütiger Überziehung pro angefangene Stunde: 5,- EUR

(höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den entsprechenden Gesamttagestarif).

Ausnahmen hiervon in Absprache möglich. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.


Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.


Für die Rückführung des Mietfahrzeuges, bei Unfall oder Erkrankung des Mieters, ist dieser selbst verantwortlich.


Innerhalb der EU ist die Reise erlaubt. Außerhalb der EU in Absprache mit dem Vermieter (P.O.Z.-Handel)


Die dem Mieter bestätigte/bezahlte Reservierung kann vom Tag der Reservierung/Buchung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum umgebucht werden, (Verfügbarkeit vorausgesetzt). Umbuchungen sind auch im darauffolgenden Jahr möglich.



Bei Stornierungen des Mietvertrags durch den Mieter,  sind folgende Stornogebühren in Prozent zu entrichten:
25% des Mietpreises bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
50% des Mietpreises vom 29. - 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.

100% des Mietpreises vom 14. - 1. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.



Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile zu zahlen:

100% am Miettag und bei nicht Abholung, es sei denn das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.

Das Mietfahrzeug ist spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übernahmezeitpunkt zu übernehmen (Ausnahmen hiervon in Absprache möglich) danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

Sollte ein vorbestelltes Mietfahrzeug infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter und berechtigte Fahrer hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte geltend machen. Wird das Mietfahrzeug nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung.



§1 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig zu behandeln.
2. Der Mieter verpflichtet sich die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache durch (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, Einweisung) zu beachten.

Bei Unklarheiten der Mietsache über die sachgemäße Benutzung hat er
sich vorab beim Vermieter (P.O.Z.-Handel) zu informieren.
3. Der Mieter haftet dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) für Schäden an der Mietsache.
4. Der Mieter hat dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich zu zeigen bzw. mitzuteilen.
Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) den daraus entstehenden Schaden zu ersetzten.
5. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
6. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache dem Vermieter (P.O.Z.-Handel) am Ende des Mietzeitraumes in dem Zustand wieder zurückzugeben indem er sie vom Vermieter (P.O.Z.-Handel) erhalten hat.
7. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe, behält sich der Vermieter (P.O.Z.-Handel) vor für die Dauer der Überziehung die Miete als Entschädigung zu verlangen.



§2 Pflichten des Vermieters (P.O.Z.-Handel)
1. Der Vermieter (P.O.Z.-Handel) verpflichtet sich dem Mieter den Mietgegenstand für den angegebenen Zeitraum in einem vertragsmäßigen Gebrauch geeigeneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.
2. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten.



§3 Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag wird auf die in §1 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar
2. Das Recht zu kündigen aus wichtigen Grund bleibt hiervon selbstverständlich unberührt und es gelten in diesem Fall, die oben genannten Stornogebühren.



§4 Salvatorische Klausel
1.Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht.
2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten die der Bestimmung am nächsten kommt.



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Falls Verkaufspreise genannt werden, sind diese freibleibend.

 

Eigene Bilder, Anhängerbilder mit freundlicher Genehmigung der Firma Neptun Sorelpol, Humbaur und Stema.

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